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Gründe für Katzenelend sind nach dem Tierschutzbericht 2015 der Bundesregierung herrenlose Katzen: ausgesetzte Katzen, Katzen in landwirtschaftlichen Anwesen und Freilaufkatzen, die nicht kastriert sind und Katzenpopulationen bilden. Hunger, Krankheiten, Parasiten sind für diese Katzen ohne menschliche Unterstützung Alltag.

Das Katzenelend der über 2 Millionen „herrenlosen“ Katzen und die Untätigkeit der Politik

Herrenlos bedeutet:

dass diese Katzen ein erbarmungswürdiges Dasein fristen, gezeichnet von Krankheit, Parasitenbefall, Hunger. Leiden, Schmerzen, Schäden sind die Folgen.

dass für die Tierheime, bei denen die abgemagerten, von Parasiten befallenen und oft chronisch kranken Katzen abgegeben werden, immens hohe Kosten entstehen .

Jedes zweite Tierheim kämpft ums Überleben, bedingt durch das bundesweite Katzenelend in Deutschland.

dass Städte und Gemeinden es mal wieder geschafft haben, moralisch und finanziell ihre Tierschutzpflichten nach Art. 20 a Grundgesetz mit dem Begriff herrenlos dem Bürger und den Tierheimen aufzubürden.

Ein schwer leidendes Tier nicht zu versorgen und weiterleiden zu lassen, verstößt nicht nur gegen § 1 Tierschutzgesetz, Art. 20 a Grundgesetz, sondern auch gegen die öffentliche Ordnung.

Aufgefundene, herrenlose Katzen, die in der Regel krank und abgemagert sind, und bei einem Tierschutzverein abgegeben werden, verursachen große Kosten.

Laut Rechtsprechung sind für herrenlose Katzen weder die Politik noch die Kommunen zuständig. Die Fakten sind:

 

Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz.

Seit 2001 gibt es eine Hundeschutz-Verordnung im Tierschutzgesetz.

Der Entwurf einer Katzenschutzverordnung (vom Deutschen Tierschutzbund) liegt dem Bundesministerium seit 2010 vor

Bis heute gibt es KEINE Katzenschutz-Verordnung im Tierschutzgesetz.

Bis heute gibt es KEINE Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in Bayern.

Tierschutzbund, Bundestierärztekammer, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz und Tierschutzorganisationen sowie SPD und DIE GRÜNEN fordern seit Jahren eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, um das Katzenelend zu begrenzen.

Seit Jahren werden von der CDU Anträge für eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht abgelehnt.

Tierschützer und Tierfreunde sagen:

Katzenelend und Katzenpopulationen werden durch verantwortungslose Tierhaltung verursacht, weil eindeutige gesetzliche Regelungen für Katzen im Tierschutzgesetz fehlen.

Trotz Aufklärung durch Medien und Tierschutz und dem Faltblatt des Staatsministeriums “Kastration ist Tierschutz”, nimmt das Katzenelend weiterhin zu.

Mit der Schaffung des Paragrafen 13b im Tierschutzgesetz glaubte das Bundesministerium das Problem letztlich zu lösen, denn dieser Paragraf ermächtigt Gemeinden und Städte regionale Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Man hatte also den „schwarzen Peter“ einfach nur nach unten weiter gereicht.

Den Tierschützern und vor allen den Katzen hilft dieses aber leider wenig, denn bevor die regionalen Behörden tätig werden, muss vom Antragsteller erst der Beweis erbracht werden dass:

… den Tieren ausschließlich bedingt durch die hohe Bestandsdichte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wobei die Definition „was ist erheblich“ hier subjektiv von der Behörde festgelegt wird. Auch lässt sich oft schwer beweisen, dass die Leiden Schmerzen und Schäden ausschließlich nur durch die hohe Bestandsdichte verursacht wird.

… die Katzenpopulation nur auf ein begrenztes Gebiet beschränkt ist (z. B. Schrebergärten, Friedhöfe, Fabrikgelände, Campingplätzen, verwilderte Grundstücke, Hofstellen usw.).

… das in Bezug auf freilebende Katzen andere Maßnahmen nicht ausreichen um die hohe Population zu reduzieren bzw. den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen. Da dieses alles natürlich niemals eindeutig beweis- und belegbar ist und eine regionale Katzenschutzverordnung in der Regel mit Kosten verbunden wäre, ist die behördliche Ablehnung bereits vorprogrammiert.

 HELFEN SIE DEN KATZEN IN NOT-UNTERSCHREIBEN SIE UNSERE GEMEINSAME PETITION!

Hier mitmachen!